Stand: 10. Juni 2026
Der Rat der Strategen versammelt erfahrene Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesundheit und Gesellschaft, die sich interdisziplinär, vertraulich und auf Augenhöhe zu strategischen Fragestellungen austauschen. Die folgenden Rahmenbedingungen regeln die Grundlagen der Mitgliedschaft und die Zusammenarbeit im Rat.
Der Rat der Strategen ist ein privates, auf vertraglicher Grundlage beruhendes Format. Er stellt kein Organ im aktien- oder gesellschaftsrechtlichen Sinne dar. Bezeichnungen wie Beirat oder Aufsichtsrat beschreiben Tätigkeiten, die einzelne Mitglieder außerhalb des Rates übernehmen können, und begründen keine entsprechende Organstellung innerhalb des Rates.
Die Mitgliedschaft im Rat eröffnet den Mitgliedern verschiedene Möglichkeiten der Mitwirkung, die der Leiter im Sinne des Gesamtwohls und der thematischen Passung gestaltet.
Mitglieder werden eingeladen, ihre Erfahrung in Fragestellungen einzubringen, die zu ihrem Profil und ihren Interessen passen.
Die Ratssitzungen bieten Gelegenheit, die übrigen Mitglieder persönlich kennenzulernen und über Disziplinen hinweg in Verbindung zu treten. Wer an einer Sitzung nicht teilnimmt, wird über die wesentlichen Inhalte informiert.
Über die Sitzungen hinaus stellt der Leiter gezielte Verbindungen zwischen Mitgliedern her, deren Profile, Erfahrungen und strategische Interessen sich ergänzen.
Diese Möglichkeiten beruhen auf dem pflichtgemäßen Ermessen des Leiters und richten sich nach dem Gesamtwohl des Rates. Ein Rechtsanspruch auf einzelne Einladungen, Mitwirkungen oder Verbindungen besteht nicht.
Die Nutzung des Rates ist für die Mitglieder kostenfrei. Es werden keine Mitgliedsbeiträge, Aufnahmeentgelte oder sonstigen Gebühren erhoben. Der Zugang richtet sich nach Profil und thematischer Passung. Tätigkeiten, die über die Nutzung des Rates hinausgehen, können gesondert vereinbart werden; Näheres regelt Abschnitt 5.
Die Zusammensetzung des Rates folgt dem Prinzip der Interdisziplinarität. Jedes Profil wird bewusst ausgewählt, um den Gesamtwert des Rates zu stärken. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Leiter, der hierzu Ratsmitglieder hinzuziehen kann.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme in den Rat und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Beide Seiten können die Mitgliedschaft jederzeit in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende beenden. Diese Frist gilt für beide Seiten in gleicher Weise.
Eine einvernehmliche Beendigung ist jederzeit und ohne Frist möglich, wenn beide Seiten dies gemeinsam entscheiden. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Die Nutzung des Rates ist für die Mitglieder vollständig kostenfrei. Es werden keine Mitgliedsbeiträge, Aufnahmeentgelte oder sonstigen Gebühren erhoben. Kostenfrei sind insbesondere alle Möglichkeiten, die der Rat selbst eröffnet: die Teilnahme an Ratssitzungen, die Mitwirkung an strategischen Fragestellungen, die gemeinsame und anonymisierte Ausarbeitung von Themen in angemessenem Umfang, der vertrauliche Austausch im Kreis, die Vernetzung mit anderen Mitgliedern sowie die Nutzung der App des Rates. Das Einbringen einer strategischen Frage in den Kreis ist stets kostenfrei. Über den Charakter einer Leistung entscheidet die Form ihrer Bearbeitung: Eine kollektive und anonymisierte Ausarbeitung in angemessenem Umfang bleibt kostenfrei, während eine auf ein einzelnes Mitglied oder dessen Unternehmen gerichtete, individuelle Ausarbeitung eine gesondert zu vereinbarende Tätigkeit im Sinne der folgenden Absätze darstellt.
Kostenpflichtig sind allein Tätigkeiten, die über die Nutzung des Rates hinausgehen. Solche Tätigkeiten kommen ausschließlich auf Grundlage einer vorab in Textform getroffenen Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien zustande. Ohne eine solche Vereinbarung entsteht weder eine Leistungspflicht noch ein Vergütungsanspruch. Die Vereinbarung regelt mindestens den Gegenstand der Tätigkeit, ihren Umfang, die Vergütung sowie die Haftung.
Dies betrifft zum einen Anfragen externer Auftraggeber an den Rat oder an einzelne Mitglieder, etwa für ein Beratungs-, Beirats- oder Aufsichtsratsmandat oder eine gutachterliche Tätigkeit. In diesem Fall wird die Vereinbarung zwischen dem externen Auftraggeber und dem jeweiligen Mitglied geschlossen.
Zum anderen betrifft dies Vereinbarungen zwischen Ratsmitgliedern, die über die kollegiale Mitwirkung hinausgehen. Auch eine solche vergütete Zusammenarbeit unter Mitgliedern bedarf stets einer gesonderten, vorab in Textform getroffenen Vereinbarung und kommt ohne diese nicht zustande.
Vermittelt der Leiter solche Anfragen oder Kontakte, geschieht dies transparent und im Einvernehmen mit den Beteiligten. Die Mitgliedschaft im Rat und die Buchung kostenpflichtiger Tätigkeiten sind voneinander unabhängig. Die Mitgliedschaft setzt zu keinem Zeitpunkt eine kostenpflichtige Tätigkeit voraus, und eine kostenpflichtige Tätigkeit setzt keine Mitgliedschaft voraus.
Alle Inhalte aus Ratssitzungen, bilateralen Gesprächen und dem Austausch zwischen Mitgliedern sind vertraulich. Jedes Mitglied wahrt die Positionen, strategischen Überlegungen und persönlichen Gesprächsinhalte der anderen und gibt sie ausschließlich mit deren ausdrücklicher Zustimmung weiter. Diese Vertraulichkeit ist die Grundlage des offenen Austauschs im Rat und besteht über das Ende der Mitgliedschaft hinaus fort.
Der Leiter unterliegt derselben Vertraulichkeit. Personenbezogene Daten der Mitglieder werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und ausschließlich zu den Zwecken des Rates genutzt. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Rates, die den Mitgliedern bei Aufnahme zur Verfügung gestellt wird.
Der Rat der Strategen wird von Dennis Felgentreff geleitet. Der Leiter verantwortet die strategische Ausrichtung, die Auswahl und Aufnahme neuer Mitglieder, die Zusammensetzung des Kreises, die Gestaltung der Sitzungen sowie die Weiterentwicklung des Formats.
Der Leiter kann diese Rahmenbedingungen anpassen, soweit dies durch die Weiterentwicklung des Formats, durch organisatorische Erfordernisse oder durch Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen veranlasst ist. Anpassungen wahren die berechtigten Interessen der Mitglieder und lassen den wesentlichen Charakter der Mitgliedschaft unberührt. Sie werden den Mitgliedern mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Wer eine Anpassung nicht annehmen möchte, kann die Mitgliedschaft bis zum Wirksamwerden in Textform beenden; die Mitteilung weist auf dieses Recht hin.
Ruht die Mitwirkung eines Mitglieds über längere Zeit, kann der Leiter die Mitgliedschaft einvernehmlich auf ruhend setzen, bis sie wieder aufgenommen wird. Eine ruhende Mitgliedschaft trägt keine aktiven Rechte oder Pflichten. Die Vertraulichkeit nach Abschnitt 6 bleibt dauerhaft bestehen.
Die Mitgliedschaft und die reguläre Mitwirkung im Rat erfolgen unentgeltlich. Für Schäden aus dieser unentgeltlichen Mitwirkung haften der Leiter und die Mitglieder nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie eine zwingende gesetzliche Haftung bleiben hiervon unberührt.
Beiträge und Einschätzungen, die im Rahmen der regulären Mitwirkung geäußert werden, dienen dem fachlichen Austausch und stellen keine rechtliche, steuerliche oder anlagebezogene Beratung dar. Für vergütete Leistungen gilt der jeweils gesondert vereinbarte Haftungsrahmen nach Abschnitt 5.
Der Rat der Strategen bekennt sich zu den Grundwerten des Grundgesetzes, insbesondere zur Würde des Menschen, zur Gleichheit und zur Freiheit des Denkens. Im Rat findet jeder Beitrag seinen Raum. Respekt prägt jede Begegnung. Interdisziplinarität ist Voraussetzung. Langfristigkeit bestimmt unser Handeln und unser Denken.
Änderungen und Ergänzungen dieser Rahmenbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Mündliche Abreden im Rahmen der Mitwirkung begründen keine über diese Rahmenbedingungen hinausgehenden Verpflichtungen, soweit sie nicht in Textform bestätigt werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Rahmenbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem mit ihr verfolgten Zweck im rechtlich zulässigen Rahmen am nächsten kommt.